1. Die Mitgliedschaft in der SG Gronau ist Voraussetzung für die Aufnahme in der Abteilung Tennis.
2. Mit Eintritt in die Abteilung akzeptiert das Mitglied die Satzung der SG Gronau und die in der Abteilung Tennis mehrheitlich beschlossenen internen
Regelungen, Vereinbarungen, Festlegungen sowie die Platzordnung.
3. Es gelten folgende Gebühren und Beiträge:
3.1 SG Gronau
Erwachsene
Jugendliche (unter 18 Jahren)
3.2 Abt. Tennis
Erwachsene
Ehepartner
Jugendliche (unter 18 Jahren)
Azubi und Erwachsene in Ausbildung (unter 25 Jahren)
Für den Eintritt wird keine Aufnahmegebühr verlangt.
Jahresbeitrag (€)
48
32
Jahresbeitrag (€)
72
36
24
24
4. Jedes Mitglied über 12 Jahre ist verpflichtet, jährlich die in der Abteilungsversammlung mehrheitlich festgelegten 3 Arbeitsstunden am
Tennisgelände zu leisten. Ersatzweise ist für nicht erbrachte Arbeitsstunden folgender Betrag pro Stunde zu bezahlen.
Erwachsene
Jugendliche (unter 18 Jahren), Azubi und Erwachsene in Ausbildung (unter 25 Jahren)
16 € je Arbeitsstunde
16 € je Arbeitsstunde
5. Passive Mitglieder, Mitglieder mit „Ruhender Mitgliedschaft“ sowie Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Verpflichtung der
Arbeitsstundenerbringung entbunden.
6. Die entstehenden Kosten (Beiträge, Ersatzleistung für Arbeitsstunden, Gastspielgebühr, Getränkegebühr etc.) werden durch Einzugsermächtigung als
Lastschrift vom Konto des Mitglieds abgebucht.